Brandklasse B2, normalentflammbar

Eine normalentflammbare Fassade ist zulässig bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 – 3, also für Gebäude mit einer Höhe des obersten begangenen Fußbodens von 7 Metern über dem Erdniveau. Solche Fassaden können aus EPS-Dämmplatten in einer Dicke von bis zu 40 cm ohne weitere Schutzeinrichtungen aufgebaut und mit beliebigen systemgebundenen Edelputzen sowie mit keramischen Fliesen und Platten oder bestimmten Natursteinplatten versehen werden.

Die Firma SAKRET empfiehlt ein solches System nicht.